Aktuelles

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Verstöße gegen die CoronaSChVO sind seitens der zuständigen Behörden wie folgt zu ahnden: I. Als Straftaten gemäß §§ 75, 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG i. V. m. der CoronaSchVO einzuordnen und an die Strafverfolgungsbehörden abzugeben sind vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die...
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Ab dem 28.04.2020 gelten deutlich verschärfte Sanktionen im Straßenverkehr. Insbesondere

bei Geschwindigkeitsverstößen zieht der Gesetzgeber massiv an, z.B mit Fahrverboten schon ab

21 km/h zu schnell im Ort.  Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html