Ab dem 28.04.2020 gelten deutlich verschärfte Sanktionen im Straßenverkehr. Insbesondere
bei Geschwindigkeitsverstößen zieht der Gesetzgeber massiv an, z.B mit Fahrverboten schon ab
21 km/h zu schnell im Ort. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html